Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten, nein – Sie müssen Sie lesen und zwar genau! Gerade in den AGB werden all jene Fallstricke versteckt, die Sie im Fall der Fälle zu einem Geschädigten machen werden.
Ein weiteres Beispiel: Ein vermeintlich in Deutschland ansässiges Unternehmen wirbt mit deutschen Labors, Zertifikaten (ISO9001) und hohen Qualitätsrichtlinien. In den AGB wird aber deutlich, dass das Unternehmen nur als Mittelsmann tätig ist: So können Datenträger zur Diagnose und Wiederherstellung innerhalb der EU frei disponiert werden, anders gesagt kann der „Datenretter“ den Datenträger nach eigenem Ermessen an andere Unternehmen in z.B. Ungarn oder Polen weiterleiten. Um welche Unternehmen es sich hier handelt, wird nicht genannt, der Kunde weiß nicht, wo sich sein Datenträger eigentlich befindet.
Ein Beispiel: Eine Festplatte wird zur vermeintlich kostenlosen Analyse zu einem angeblich örtlichen Datenretter gebracht. Der Kostenvoranschlag wird aufgrund seiner horrenden Höhe von mehreren Tausend Euro abgelehnt, der Anbieter besteht nun aber plötzlich auf einer „Bearbeitungsgebühr“ von 250€ für die Rückabwicklung und die Festplatte befindet sich mittlerweile irgendwo hinter den Alpen. Hier wird der Kunde nun wohl oder übel zahlen müssen, wenn er seine Festplatte wieder haben will. Hätte er die AGB genau gelesen, wäre das sicher aufgefallen.
Ein weiteres Beispiel: Eigentlich sollte man annehmen, dass der Kunde für die Dienstleistung der Datenrettung keine Kosten zu tragen hat und nur eventuell erforderliche Ersatzteile anfallen, wenn der Prozess der Datenrettung nicht zum Erfolg führt. Bei einigen Anbietern trägt der Kunde jedoch bis zu 45% des Kostenvoranschlags für die Dienstleistung, wenn keine Daten gerettet werden können. Solche Fallstricke sind ausschließlich in den AGB ersichtlich.